Begriff | Definition |
---|---|
Xetra | Mit dem Begriff „Xetra“ wird das vollelektronische Handelssystem der Deutschen Börse AG abgekürzt und bezeichnet. Das Exchange electronic Trading lässt die Teilnahme am Handel für alle Personen zu, welche die Bedingungen für die Teilnahme am Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllen. Zusätzlich sind alle Teilnehmer zugelassen, welche an anderweitigen deutschen Börsen am Handel teilnahmeberechtigt sind. Die Zulassung für die Teilnahme am Handel über Xetra kann durch Kreditinstitute, Makler und Wertpapierhandelshäuser gleichermaßen beantragt werden. Über Xetra werden unter anderem DAX-Werte, umsatzstarke Aktien, Optionsscheine und Wertpapiere des sogenannten „neuen Marktes“ gehandelt. Die Markteilnehmer stellen bei der Teilnahme am Xetra – Handel ihre Kurse anonym in das offene Orderbuch ein. Der gesamte Handel mittels Exchange electronic Trading findet rein elektronisch statt. |