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Entscheidungskriterien für ein Forward-Darlehen

Das von zahlreichen Instituten angebotene Forward-Darlehen kann als recht junge Darlehensform gesehen werden und dient der Sicherung des Zinssatzes für eine benötigte Anschlussfinanzierung. Die Mehrzahl der aufgenommenen Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung sind mit dem ersten Ablauf der Zinsbindungsfrist nur teilweise getilgt, so dass eine oft hohe Restschuld besteht. Für die Restschuld wird eine Anschlussfinanzierung benötigt. Diese kann über die frühzeitige Beantragung eines Forward-Darlehens gesichert werden. Die Anschlussfinanzierung über ein Forward-Darlehen ist dann eine gute Option, wenn Kreditnehmer eine Erhöhung der Monatsrate ausschließen müssen und sich in diesem Zusammenhang vor einer möglichen Zinssatzerhöhung schützen wollen. Mit dem Ende der ersten Zinsfestschreibung erfolgt bei einem bau- oder Immobiliendarlehen die Anpassung des Zinssatzes, so dass das Zinssatzänderungsrisiko gegeben ist. Dieses wiederum kann über ein Forward-Darlehen umgangen werden, da hier ein günstiger Zinssatz bereits bis zu 5 Jahre im Voraus in Anspruch genommen werden kann und vom Darlehensgeber garantiert wird. Rechnet man für den Zeitpunkt der ersten Fälligkeit des vorhandenen Darlehens mit einem Anstieg des Hypotheken- oder Bauzinses, kann ein Forward-Darlehen trotz des geforderten Vorläufer-Aufschlags eine gute Anschlussfinanzierung mit einem günstigen Zinssatz gewährleisten. Eine frühzeitige Sicherung einer zinsgünstigen Anschlussfinanzierung sollte erfolgen, wenn das aktuelle Niveau mindestens 0,8 bis 0,9 Punkte unter dem ursprünglichen Zinssatz liegt. Ein weiterer Faktor bei der Überlegung zur Inanspruchnahme eins Forward-Darlehen kann es sein, wenn die Restschuld zum Ende der ersten Laufzeit noch bei mehr als 60 % des aufgenommenen Darlehensbetrages lieg.t

Grundlegende Eigenschaften eines Forward-Darlehens

Vor der Inanspruchnahme eines sogenannten Vorläuferkredites sollten sich Darlehensnehmer mit den grundlegenden Eigenschaften dieser noch relativ jungen Darlehensart beschäftigen. Bei einem Forward-Darlehen berechnet sich der in der Zukunft zu tragende Zins aus den vom Darlehensgeber vorgegebenen Konditionen und dem zusätzlich geforderten Forward-Aufschlag. Je länger im Voraus ein Forward-Darlehen beantragt und aufgenommen wird, desto höher fällt der vom Darlehensgeber geforderte Forward-Aufschlag aus. Die Erhöhung des vom Darlehensnehmer geforderten Zuschlages beruht auf dem relativ langen Zeitraum, über den der Darlehensnehmer den vertraglich vereinbarten Zinssatz für das Forward-Darlehen garantieren muss. Der Darlehensnehmer hat unabhängig von der Entwicklung des Marktzinses und des Marktniveaus zu Beginn der Darlehenslaufzeit bei einem Forward-Darlehen stets den verbrieften Anspruch auf den einmal vereinbarten Zinssatz. Wenn der Zinssatz ansteigt, muss der Darlehensgeber dennoch den vertraglich vereinbarten Satz gewähren und das Forward-Darlehen läuft mit günstigen Konditionen.

Schriftlicher Darlehensvertrag

Der Abschluss eines Forward-Darlehens stellt wie jeder Abschluss eines Darlehens ein Rechtsgeschäft dar. Für das Forward-Darlehen wird ein schriftlicher Darlehensvertrag geschlossen, welcher rechtskräftig ist und somit Verpflichtungen für den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer beinhaltet. Wenn der Darlehensnehmer zu Beginn der Laufzeit des Forward-Darlehens den vertraglich vereinbarten Betrag nicht in Anspruch nehmen möchte, kann er von diesem Vertrag zurücktreten. Der Darlehensgeber ist dann aber dazu berechtigt, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen und zu fordern.

Anschlussfinanzierung frühzeitig sichern

Der Abschluss eines Forward-Darlehens dient stets der Anschlussfinanzierung. Eine Bau- oder Immobilienfinanzierung wird nur in sehr wenigen Fällen rein über die vorab getroffene Entscheidung für ein Forward-Darlehen durchgeführt. Vielmehr bietet sich diese Darlehensvariante an, wenn ein bereits bestehendes Bau- oder Immobiliendarlehen ausläuft und die noch bestehende Restschuld weiter finanziert werden muss. Die Mehrzahl der Bau- und Immobiliendarlehen ist mit dem Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist erst zu einem Teil getilgt, so dass eine entsprechende Restschuld besteht. Für die Restschuld aus einem Bau- oder Immobiliendarlehen ist eine Anschlussfinanzierung nötig. Diese kann sowohl über den bisherigen Darlehensgeber als auch über einen neu gewählten Kreditgeber erfolgen. Mit dem Ende der ersten Zinsbindungsfrist kann der Darlehensnehmer hier eine Anschlussfinanzierung oder eine Umschuldung durchführen. Die noch recht junge Darlehensform bietet sich vor allem dann an, wenn man von einem zum Ende der Zinsbindungsfrist steigenden Zinssatz ausgeht. Da die Forward-Darlehen von den kreditgebenden Instituten mit einer sogenannten Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten angeboten werden, können sich Darlehensnehmer hier bereits sehr frühzeitig einen aktuell günstigen Zinssatz sichern. Die Anschlussfinanzierung für ein aufgenommenes Bau- oder Immobiliendarlehen kann aufgrund der Vorläuferzeit bereits bis zu 5 Jahre im Voraus verglichen und beantragt werden. Hierbei müssen Darlehensnehmer nun darauf achten, dass bei einer langen Vorläuferzeit ein entsprechend hoher Aufschlag durch den zukünftigen Darlehensgeber berechnet wird. Die Zinssicherheit für das Forward-Darlehen wird durch den vom Darlehensgeber berechneten Aufschlag erkauft. Ob sich ein sehr frühzeitig aufgenommenes Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung lohnt, ist hier von der Höhe des geforderten Aufschlages und von der voraussichtlichen Entwicklung des Bauzinses abhängig. Ein Forward-Darlehen kann aber besonders in Niedrigzinsphasen trotz des Aufschlages eine sehr konditionsstarke Möglichkeit der Anschlussfinanzierung darstellen.

Weiterführende Links

Checkliste Forwarddarlehen - www.forwarddarlehen.info
Forwarddarlehen Vergleich - www.handelsblatt.com
Zinsen für die Zukunft sichern - www.accedo.de