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Sachkredit – Begriffserläuterung

Im Gegensatz zu den meisten Begriffen aus dem Kredit- und Finanzwesen ist der Begriff des Sachkredites nicht eindeutig. Eine eindeutige Begriffsdefinition ist hier nicht gegeben. Als Sachkredite werden Darlehen bezeichnet, bei denen es nicht zu einer Auszahlung von liquiden Mitteln kommt. Auch ein mit Vermögenswerten abgesicherter Kredit wird als Sachkredit bezeichnet und steht so im Gegensatz zum ohne Sicherheiten aufnehmbaren Blankokredit. Darüber hinaus gibt es eine Sonderform des Sachkredites, welche in der Praxis häufig vorkommt. Hierbei handelt es sich um die Verpfändung von beweglichen Sach- und Vermögensgegenständen in Form der Pfandleihe. Zur Besicherung eines sogenannten Sachkredites können daher sowohl unbewegliche Gegenstände als auch bewegliche Gegenstände und Vermögenswerte herangezogen werden. Abhängig sind die Besicherung und die Bezeichnung des Sachkredites in diesem Fall rein vom Kapital- und Kreditgeber. Als Kreditgeber bei einem Sachkredit können im weiteren Sinne Banken, öffentliche Kreditinstitute und Pfandleiher in Frage kommen. Wenn der Sachkredit über einen Pfandleiher in Anspruch genommen wird, wird er überwiegend als Pfandkredit bezeichnet.

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Banken als Kapital- und Kreditgeber

Bei einem von Banken gewährten Personalkredit erfolgt die Besicherung des Darlehens über die Bonität des Kreditnehmers. Bei der Gewährung eines Sachkredites hingegen fordert die kapitalgebende Bank die Stellung von Sicherheiten in Form von Sach- und Vermögenswerten. In diesem Zusammenhang spricht man von einem Realkredit, wenn die Besicherung des Sachkredites über die Eintragung eines Grundpfandrechtes erfolgt. Gleichzeitig kann ein Autokredit in Verbindung mit der Sicherungsübereignung des finanzierten Fahrzeuges als Sachkredit bezeichnet werden. In beiden Fällen sichert die Bank den Kredit nachhaltig über einen Vermögensgegenstand ab. Bei einem Personalkredit hingegen erfolgt keine gesonderte Sicherheitenbestellung. Der Personalkredit wird in der Praxis häufig als Blankokredit bezeichnet. Bei einem Sachkredit kann das kreditgebende Institut in der Regel günstigere Konditionen gewähren als bei einem unbesicherten Blankokredit. Die eingesetzte Sicherheit kann bei Ausbleiben der Zahlungen oder bei einem Ausfall des Kredites verwertet werden und zur Schuldentilgung dienen. Bei einem reinen Blankokredit hat die Bank keine verwertbaren Sicherheiten und deckt das erhöhte Ausfallrisiko des Kredits über einen erhöhten Zinssatz.

Der Pfandkredit – Eine Sonderform des Sachkredites

Der Pfandkredit wird überwiegend als Pfandleihe bezeichnet. Er kann in diesem Zusammenhang als Sonderform des Sachkredites gesehen werden, da es auch hier zur Hinterlegung einer Sicherheit kommt. Als Kreditgeber tritt hier keine Bank oder ein vergleichbares Institut auf, sondern ein Pfandleiher. Wenn der Sachkredit als Pfandkredit in Anspruch genommen wird, wird ein beweglicher Vermögens- oder Wertgegenstand verpfändet und geht in den Besitz des Pfandleihers über. In der Regel erhält der Kreditnehmer in diesem Fall zwischen 35 und 50% des Wertes als Barauszahlung. Um den Kredit zu tilgen und den verpfändeten Gegenstand zurück zu kaufen muss der Kreditnehmer den erhaltenen Betrag aufbringen und einen Aufpreis leisten. Die erste Verpfändung des beweglichen Gegenstandes und somit die erste Laufzeit des Pfand- oder Sachkredites läuft für einen Zeitraum zwischen zwei und vier Monaten. Wenn der Kreditnehmer seinen Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt auslösen will und somit den Kredit später tilgen will, muss er entsprechende Zinszahlungen an den Pfandleiher leisten.

Weiterführende Links

Sachkredit im Wirtschaftslexikon - www.wirtschaftslexikon24.com
Der Sachkredit im Finanzmarkt - www.fachgruppe-geld.de