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Verzinsung von Spareinlagen

Die Ansammlung von Kapital auf einem Sparkonto wird als Spareinlage bezeichnet. Für den Anleger stellt die Einzahlung auf ein Sparkonto die Ansammlung und Bildung von Vermögen dar. Für die kontoführende Bank stellt ein Sparkonto gleichzeitig ein Darlehen dar. Die kontoführende Bank tritt als Schuldner auf, da der Anleger das eingezahlte Kapital zur Verfügung stellt. Für die Überlassung des Kapitals leistet die kontoführende Bank eine Zahlung von Zinsen. Im weiteren Sinne handelt es sich hier um die entgeltliche Überlassung eines Betrages. Der Guthabenzins für eine Spareinlage ist der Preis, den das kontoführende Institut für die Überlassung des Kapitals zahlt. Für die Bekanntgabe des Zinssatzes ist der Aushang im Kassenraum ausschlaggebend. Über den verpflichtend anzubringenden Preisaushang müssen Banken und Finanzdienstleister den aktuell gewährten Zins bekanntgeben. Alle Änderungen des Zinssatzes für Spareinlagen und Sparkonten werden wiederum über den Preisaushang bekannt gemacht. Mit dem Aushang im Kassenraum treten geänderte Zinssätze direkt in Kraft. Eine gesonderte Benachrichtigung muss nicht erfolgen. Die für Spareinlagen auf Sparkonten gewährten Zinssätze sind vom aktuellen Marktniveau abhängig und werden an den Kapitalmarktzins angepasst. Dies gilt auch für alle Sonderzinssätze, die aus den Sondersparformen entstehen. Bei sogenannten Individualverträgen werden die Zinszahlungen an die standardisierten Regelzinssätze gekoppelt. Ausnahmen bestehen hier bei Sparverträgen, bei denen die Verzinsung kontinuierlich ansteigt und von Beginn der Einzahlung an festgeschrieben ist. Häufig ist beim sogenannten Wachstumssparen eine betragsabhängige oder laufzeitabhängige Verzinsung gegeben. Diese wird im Rahmen des Abschlusses des Sparvertrages verbindlich festgelegt und ist nicht an Veränderungen des Markt- und Referenzzins gekoppelt.

Zinsberechnung – Kaufmännische Methode oder progressive Postenmethode

Für die Verzinsung und somit für die Berechnung Zinserträge werden bei Spareinlagen auf einem Sparkonto die Sonderbindungen für den Sparverkehr zugrunde gelegt. Die Zinsberechnung bei Spareinlagen auf Sparkonten erfolgt nach der sogenannten progressiven Postenmethode. Diese Methode zur Zinsberechnung wird auch als kaufmännische Methode bezeichnet. Hierbei erfolgt stets eine Zinsberechnung für das laufende im Jahr und im Voraus. Bei Spareinlagen wird hier unterstellt, dass im Laufe des Jahres keine weiteren Bewegungen auf dem Sparkonto erwartet werden. Sind Bewegungen in Form von Ein- und Auszahlungen nach der Vorausberechnung der Guthabenzinsen vorhanden, erfolgt eine Korrektur des Zinsbestandes. Bei der Zinsberechnung nach der progressiven Postenmethode oder kaufmännischen Methode wird ein Monat mit 30 Tagen angesetzt. Entsprechend wird bei der Zinsberechnung für ein volles Kalenderjahr mit 360 Tagen gerechnet. Bei der Zinsberechnung für Spareinlagen auf Sparkonten erfolgt diese nicht aus den Salden, sondern aus den Umsätzen. Die Zinsberechnung aus den Salden wird bei laufenden Konten angewendet. Mit dem Schluss des laufenden Kalenderjahres werden die aufgelaufenen Zinsen gutgeschrieben. Die aufgelaufenen und aufgrund von Bewegungen im Kalenderjahr korrigierten Guthabenzinsen werden dem bereits auf dem Sparkonto befindlichen Kapital hinzugerechnet. Für das kommende Kalenderjahr wird unterstellt, dass der Anleger nicht über die Zinserträge verfügt. Daher werden die aus einem Jahr aufgelaufenen Zinsersterträge im kommenden Jahr bei der progressiven Postenmethode wiederum für ein Jahr im Voraus einbezogen und mitverzinst. Erfolgt eine Verfügung über die gutgeschriebenen Zinserträge, wird bei der Vorausberechnung für das nächste Kalenderjahr wiederum eine Korrektur vorgenommen. Die Verzinsung der auf dem Sparkonto befindlichen Einlage beginnt stets mit dem Tag der Einzahlung. Gleichzeitig endet die Spanne der Verzinsung des Kapitals mit dem der Rückzahlung an den Anleger vorgehenden Tags.

Zinsgutschrift – Kapitalisierung und Verfügbarkeit

In Zusammenhang mit der Zinsgutschrift auf Sparkonten und Spareinlagen spricht man von der Kapitalisierung der Zinsen. Dies ergibt sich aus der Gutschrift der Zinserträge auf das bereits angelegte Kapital. Die kapitalisierten Zinsen werden im Jahr nach der Gutschrift mitverzinst, da sie zugerechnet werden und als Kapitalerhöhung bei der Berechnung zugrunde gelegt werden. Bei nahezu allen Sparkonten erfolgt die Gutschrift der Zinserträge zum Jahresende. Wird im Rahmen der Sparvertragsunterzeichnung eine Sondervereinbarung getroffen, kann hier auch eine unterjähige Kapitalisierung der Zinsen erfolgen. Bei einigen Sparformen kann hier die viertel- oder halbjährliche Zinsgutschrift erfolgen. Innerhalb von zwei Monaten nach der erfolgten Gutschrift der Zinsen können diese durch den Anleger abgehoben werden. Erfolgt die Auszahlung der Zinserträge binnen der zwei Monate nach der Gutschrift, muss hier unabhängig von der Höhe der Erträge und der festgelegten Kündigungszeit keine weitere Frist beachtet werden. Lässt der Anleger hingegen die Zweimonatsfrist nach der erfolgten Gutschrift der Zinserträge verstreichen, so werden diese kapitalisiert und dem vorhandenen Guthaben zugeschrieben. Dann sind Verfügungen nur noch aufgrund der im Sparvertrag getroffenen Vereinbarungen möglich, da die Zinserträge an die bestehende Alteinlage gebunden werden.

Weiterführende Links

Kapitalisierung von Zinsen - www.wirtschaftslexikon.co
Preisangabenverordnung (PAngV) als PDF - www.gesetze-im-internet.de
Zinsmethoden und Zinsrecht - www.zinsmethoden.de