(12 Bewertungen, durchschnittlich 4.17 von 5)
Betriebliche Altersvorsorge4.17 von 51 basiert auf 12 Bewertungen.


Betriebliche Altersvorsorge – Entgeltumwandlung und freiwillige Leistungen

In den Bereich der betrieblichen Altersvorsorge entfallen mehrere Maßnahmen. Alle der in den Bereich der betrieblichen Altersvorsorgen zu zählenden Vorsorgemaßnahmen stehen in einem direkten oder aber indirekten Zusammenhangt mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsauszahlung. Die bAV kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber einige Vorteile bieten. Für Arbeitgeber kann die betriebliche Altersvorsorge einen interessanten steuerlichen Aspekt bieten. Aus diesem Grund unterscheidet man in den Bereichen der betrieblichen Altersvorsorge zwischen den arbeitgeber- und den arbeitnehmerfinanzierten Maßnahmen zur Vorsorge. Da die Thematik der betrieblichen Altersvorsorge sehr komplex ist und die richtige Maßnahme von einigen Faktoren abhängig, sollte hier im Vorfeld eine umfassende Beratung in Anspruch genommen werden. Alle verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge treten seit einiger Zeit auch in Deutschland immer stärker in den Vordergrund. In Ländern wie der Schweiz ist die Thematik der betrieblichen Altersvorsorge bereits seit langem ein fester Bestandteil der privaten Vorsorge für die Zeit nach dem Berufsleben. Generell hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Anspruch besteht darin, einen Teil des monatlichen Gehaltes nicht direkt auszahlen zu lassen, sondern mittels der Entgeltumwandlung in eine der Maßnahmen zur Altersvorsorge fließen zulassen. Für Mitglieder einer Gewerkschaft und für alle Arbeitnehmer, die einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag unterliegen, besteht der Anspruch auf die Umwandlung eines Anteils nur dann, wenn der zugrundeliegende Tarifvertrag dies auch zulässt. Seit dem Jahr 2002 ist die bAV staatlich gefördert. Die sogenannte Eichel-Förderung sieht im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge sowohl die Sozialabgabenfreiheit als auch die Steuervergünstig vor. Abhängig vom Arbeitgeber können die Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge einen weiteren Vorteil bieten. Einige Arbeitgeber leisten freiwillig einen weiteren Anteil und somit einen Zuschuss zu dem vom Arbeitnehmer selbst aufgebrachten Teil für seine betriebliche Altersvorsorge.

Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Um mittels der Entgeltumwandlung einen Teil der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlungen in ein Produkt zur Bildung der betrieblichen Altersvorsorge fließen zu lassen, stehen mehrere Optionen zur Auswahl. Die Rendite bei der betrieblichen Altersvorsorge hängt von der gewählten Durchführungsvariante ab. Die staatliche Förderung durch die Befreiung von der Sozialabgabenpflicht und die steuerliche Vergünstigung ist von der gewählten Form zur Bildung der betrieblichen Altersvorsorge unabhängig und für alle fünf verfügbaren Varianten gleichbleibend festgelegt. Abhängig vom Arbeitgeber kann es hier sein, dass nur feste Zuschüsse zu einer Pensionskasse oder aber zu einer Lebensversicherung bei der Bildung der betrieblichen Altersvorsorge anerkannt werden. Bei Direktversicherungen und bei Pensionskassen wird eine Mindestverzinsung garantiert, welche den individuell abgeschlossenen Rentenversicherungen und Lebensversicherungen entspricht. Betriebsrenten sind aber häufig beitragsgünstiger als die einzeln von den Versicherungen angebotenen Vertragsvarianten. Die Unternehmen können mit den Trägern der Versicherung hier Sonderkonditionen aufgrund der Vielzahl von Antragsstellern vereinbaren und so einen weiteren Vorteil bei der betrieblichen Altersvorsorge schaffen.

Um mittels der Entgeltumwandlung die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen, stehen fünf verschiedene Optionen zur Auswahl:

  • Direktversicherung, welche durch den Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmers abgeschlossen wird
  • Pensionskassen
  • Pensionsfonds, welche die eingezahlten Beiträge zu Investitionen auf dem renditestarken Aktienmarkt nutzen
  • Direktzusage, welche auch als Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage bezeichnet wird und vom Arbeitgeber selbst getragen wird
  • Unterstützungskassen, welche die betriebliche Altersvorsorge für mehrere Unternehmen bündeln und tragen

Kapitalsicherheit und Flexibilität der betrieblichen Altersvorsorge

Jede der fünf Durchführungsvarianten der betrieblichen Altersvorsorge ist von einer hohen Kapitalsicherheit geprägt und steht für eine garantierte Rentenzahlung mit dem Austritt aus dem Berufsleben. Das eingezahlte Kapital ist garantiert und wird unabhängig von der Durchführungsvariante stets sicher und verzinslich angelegt. Die durch die regelmäßigen oder einmaligen Einzahlungen erworbenen Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge sind durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert, welcher im Falle einer Insolvenz eingreift. Zusätzlich werden die Versorgungseinrichtungen in Bezug auf die Anlage und die Verwaltung der eingezahlten Beiträge durch die BaFin überwacht. Für alle Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen wurde mit einem Erlass 2007 der Pfändungsschutz eingeführt. Dieser betrifft hier im speziellen das der privaten Altersvorsorge dienende Kapital bei einer Insolvenz. Alle Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge sind von hoher Kapitalsicherheit, dem Schutz bei Insolvenz und dem Pfändungsschutz geprägt. Hinzu kommen die staatlichen Förderungen durch die Abgabenbefreiung und die steuerliche Vergünstigung. Abstriche müssen Anleger bei der Inanspruchnahme einer Maßnahme zur betrieblichen Altersvorsorge aber in Bezug auf die Flexibilität der Anlageform und somit die Verfügbarkeit des Kapitals machen. Die der betrieblichen Altersvorsorge dienenden Verträge können nicht vor dem festgelegten Ablauf gekündigt werden. Unter Umständen kann dies auch zu Problemen beim Wechsel des Arbeitgebers führen. Seit dem Jahr 2005 kann bei Neuzusagen in Bezug auf die bAV das bereits angesparte Kapital von einem Arbeitgeber mit zum anderen genommen werden. Dies ist nur möglich, wenn es sich um einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zur Bildung der Altersvorsorge handelt. Die bereits erworbene Anwartschaft kann aber auch beim bisherigen Arbeitgeber belassen werden und beim neuen Arbeitgeber kann eine neue Option zur betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch genommen werden. Mit dem Eintritt in das Rentenalter sind dann beide Versorgungsträger zur Leistung aufgrund der Anwartschaft verpflichtet.

Weiterführende Links

So funktioniert die Betriebsrente - www.stern.de
Fragen zur Betrieblichen Altersvorsorge - www.betriebliche-altersvorsorge24.info
Entgeltumwandlung oder Privatrente - www.finanztip.de