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Kredit- und Darlehensbereitstellung – Die grundlegenden Vorrausetzungen

Sowohl bei der Vergabe von Ratenkrediten als auch bei der Vergabe von Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung sind die grundlegenden Voraussetzungen für Entscheidung und die daraus folgende Bereitstellung gleichbleibend. Ähnlich verhält es sich mit den Voraussetzungen für die Kreditbereitstellung, wenn es sich um ein Firmen- oder Investitionsdarlehen handelt. Jede Aufnahme eines Darlehens stellt die Beschaffung von Fremdkapital dar. Da es sich bei einem Darlehensvertrag für private Personen und für Geschäfts- oder Firmenkunden um einen rechtswirksamen Vertrag handelt, muss in erster Linie die Kreditfähigkeit gegeben sein. Darüber hinaus wird bei der Vergabe von Darlehen die Kreditwürdigkeit ebenso eingehend geprüft, wie bei der Vergabe von kurz- und mittelfristigen Krediten. Unterschiede bestehen hier in erster Linie zwischen den relativ niedrig angesetzten Anschaffungsdarlehen und den mit hohen Summen gewährten Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung.

Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit

Bei einer langfristigen Finanzierung eines Bauvorhabens oder eines bereits bestehenden Objektes sind weitere Kriterien zur Erfüllung der grundlegenden Voraussetzungen für die Kreditbereitstellung zu erfüllen. Die Prüfung der Kreditfähigkeit und der Kreditwürdigkeit unterscheidet sich bei der Bereitstellung eines Ratenkredites und bei der Bereitstellung eines langfristigen Darlehens nur sehr geringfügig. Die Feststellung der Kreditfähigkeit erfolgt mittels der Identifizierung des zukünftigen Darlehensgebers und der Feststellung der Geschäftsfähigkeit. Bei der Darlehensvergabe an eine Firma oder einen Geschäftskunden wird Einsicht in das das entsprechende Register genommen um die Vertretungsbefugnis und somit die Geschäftsfähigkeit festzustellen. Umfassender sind bei der Vergabe von Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung vor allem die Prüfung der Kreditwürdigkeit und der geeigneten Sicherheitenstellung. Die Kreditwürdigkeitsprüfung als grundlegende Voraussetzung für die Kreditbereitstellung beinhaltet hier die Bonitätsprüfung und die Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Die eingehende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und finanziellen Möglichkeiten wiederum zieht die Forderung der für das Darlehen benötigten Sicherheiten nach sich.

Darlehensbereitstellung – Benötigte und geforderte Sicherheiten

Wenn es sich bei dem beantragten Kredit um ein Darlehen zur Bau- und Immobilienfinanzierung handelt, muss ein entsprechend geeignetes Beleihungsobjekt vorhanden sein. In der Regel wird hier zur Besicherung des Darlehens das Objekt heranzogen, dass finanziert werden soll. Das zu finanzierende Objekt dient dann gleichzeitig als nachhaltige Besicherung des Darlehens. Bei Firmen- und Investitionskrediten ist nicht immer ein entsprechendes Objekt vorhanden. Unter Umständen sind die firmeneigenen Objekte bereits über die Eintragung von Grundpfandrechten als Sicherheiten hinterlegt. Zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Kreditbereitstellung in Form der Sicherheitenstellung können sowohl Firmenkunden als auch private Personen einen Bürgen benennen. Hier ist dann die nachgewiesene und von den Darlehensgebern eingehend geprüfte Bonität des benannten Bürgen die eine der Voraussetzungen für die Kreditbereitstellung.

Voraussetzungen in Abhängigkeit von der Darlehensform

Abhängig von der gewählten Kreditform können weitere Sicherheiten in Betracht kommen. Wenn ein sogenanntes endfälliges Darlehen bereitgestellt werden soll, dann muss die hierfür benötigte Versicherung abgeschlossen werden oder aber bereits vorhanden sein. Um die Voraussetzungen für die Kreditbereitstellung von endfälligen Darlehen zu erfüllen, muss ein Sicherungsabtretungsvertrag über die Ansprüche aus der benannten Police geschlossen werden. Um die Voraussetzungen für die Kreditbereitstellung bei einem sogenannten Realkredit zu erfüllen, muss die Eintragung eines Grundpfandrechtes erfolgen. Wenn es sich um ein bei der Bausparkasse beantragtes Bauspardarlehen handelt, muss der Darlehensnehmer den wohnwirtschaftlichen Zweck nachweisen. Nur wenn dies gegeben ist, darf eine Kreditbereitstellung durch die Bausparkasse erfolgen. Bei der Kreditbereitstellung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau muss der Zweck der Investition den Vorgaben des Institutes entsprechen. Die geförderten Darlehen werden nur bereitgestellt, wenn der Verwendungszweck den Bedingungen der KfW entspricht.

Weiterführende Links

Kreditvoraussetzungen - www.ratgeber-geld.de
Gelddarlehensvertrag - www.juraforum.de
Berechnen der Kreditwürdigkeit - www.kredit1a.de
Kreditwürdigkeitsprüfung bei Firmenkunden - www.bankazubi.de