Kreditformen – Der Kreditnehmerstatus entscheidet
Um die auf dem Markt verfügbaren Kreditformen zu unterscheiden gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Unterscheidungsmerkmal kann hier das kreditgebende Institut sein. Dann entscheidet der Status des Kapital- oder Kreditgebers darüber, um welche Kreditform es sich handelt. In der Praxis hingegen erfolgt die Unterteilung aber anhand der Zuordnung des Kreditnehmers. Die kapitalgebenden Institute unterscheiden in erster Linie danach, ob es sich um einen Kredit für private Personen und somit für Privatkunden handelt, oder ob es sich um einen Geschäftskunden- oder Firmenkredit handelt.
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Kredite für Banken und Kreditinstitute
Wenn beide beteiligen Parteien eines Kreditgeschäftes als Bank oder als Kreditinstitut zugeordnet sind, dann spricht man von den sogenannten Interbankengeschäften. Als Interbankengeschäfte oder Interbankenkredite bezeichnet man dann alle Kreditvereinbarungen, die zwischen zwei für den Interbankenhandel zugelassenen Kreditinstituten getroffen werden. Vereinbarungen dieser Art werden im Rahmen des Interbankenhandels getroffen und dienen in erster Linie der Refinanzierung der angeschlossenen Institute über die Beschaffung von Fremdmitteln.
Kredite für die öffentliche Hand und öffentliche Einrichtungen
Eine Sonderform im Kreditwesen stellen die öffentlichen Kredite dar. Diese Darlehen werden rein an die öffentliche Hand vergeben und sind somit nur für einen sehr eingeschränkten Kreditnehmerkreis zugänglich. Eine häufige Form der Kredite an die öffentliche Hand sind die sogenannten Kommunaldarlehen. Als Kommunaldarlehen werden alle langfristigen Kredite bezeichnet, die an die einzelnen Länder, die untergeordneten Landkreise und die angeschlossenen Gemeinden vergeben werden. Gleichzeitig werden zur Vorfinanzierung künftiger Einnahmen an die Einrichtungen der öffentlichen Hand auch kurzfristige Kredite gewährt. Da die kurzfristigen Kredite der Überbrückung eines Liquiditätsengpasses dienen und eine kurzfristige Finanzierung aus Fremdkapital darstellen, nennt man diese Kassenkredite.
Kredite für Privatkunden
Bei der Vergabe von Krediten für Privatkunden muss eine der beteiligten Parteien stets eine private Person sein. Der Kredit- oder Kapitalgeber kann hier ein Kreditinstitut oder eine private Person sein. Wenn beide Vertragsparteien private Personen sind, spricht man vom sogenannten Kredit von Privat an Privat. In der Regel ist der Kapitalgeber bei einem Privatkredit ein per Gesetz als solches definiertes Kreditinstitut. Alle an private Personen gewährten Kredite und Darlehen unterliegen den gesetzlichen Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes und der Preisangabenverordnung. Die gesetzlichen Regegelungen dienen hier dem Schutz des Verbrauchers. Unter anderem ist hier genau definiert, welche Angaben ein Kreditvertrag enthalten muss um rechtskräftig zu sein. Darüber hinaus verpflichtet die gesetzliche Regelung alle Kreditnehmer zum Ausweis des effektiven Jahreszinssatzes. Dieser bietet Verbrauchern die Möglichkeit, die tatsächlichen anfallenden Kreditkosten zu überblicken und die Angebote objektiv zu vergleichen. Tritt eine Bausparkasse als Darlehensgeber bei der Bau- und Immobilienfinanzierung auf, unterliegt diese zusätzlich dem Bausparkassengesetz. Kredite für private Personen werden teilweise aus öffentlichen Geldern gewährt. Erfolgt eine Darlehensbeantragung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, so handelt es sich im weiteren Sinne um einen Kredit der öffentlichen Hand. Die KfW finanziert die angebotenen Förderprogramme für private Kunden und für Firmenkunden aus vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln. Bei Krediten für private Kunden unterscheidet man die kurz- und langfristigen Kreditformen. Als langfristige Kredite werden Kredite zur Bau- und Immobilienfinanzierung eingeordnet.
Kredite für Geschäfts- und Firmenkunden
Die Kreditformen für Geschäfts- und Firmenkunden unterscheiden sich grundlegenden von den Krediten für private Personen. Firmenkredite werden häufig auch als Investitionskredite bezeichnet und können in unterschiedlichen Formen von den Banken und verfügbaren Kapitalgebern gewährt werden. In den Bereich der Kredite für Geschäfts- und Firmenkunden fallen auch alle Darlehen, die an Einzelpersonen mit dem Zweck der unternehmerischen Tätigkeit vergeben werden. Selbstständige Unternehmer und freiberuflich Tätige können keinen Kredit für Privatkunden aufnahmen und werden unabhängig vom Kreditgeber immer als Geschäftskunde eingestuft. Die häufigste Kreditform für Firmen- und Geschäftskunden ist das langfristige Darlehen zu Investitionszwecken. Hierbei wird die Laufzeit des Investitionskredites an die voraussichtliche Dauer der Nutzung des angeschafften Gutes angepasst. Gleichzeitig wird das Anlagegut als Kreditsicherheit hinterlegt und bei einem Kreditausfall verwertet. Die kurzfristige Kreditaufnahme durch Geschäftskunden erfolgt häufig über den Kontokorrentkredit. Der auf dem Firmenkonto verfügbare Dispositionskredit ermöglicht die kurzfristige und schnelle Beschaffung von fremden Mitteln. Eine weitere kurzfristige Kreditform für Firmenkunden ist der sogenannte Lieferantenkredit. Dieser wird in der Regel zwischen zwei Unternehmungen vereinbart. Gibt der Lieferant einer Ware ein Zahlungsziel an, welches vom Empfänger in Anspruch genommen wird, wird dies als Lieferantenkredit bezeichnet. Die Laufzeit dieses kurzfristigen Kredites entspricht hierbei genau dem Zahlungsziel und der Kredit gilt mit der vollständigen Bezahlung der Ware als getilgt. Der Lieferantenkredit wird stillschweigend in Anspruch genommen und durch den sogenannten Eigentumsvorbehalt gesichert.
Weiterführende Links
Die verschiedenen Kreditformen - www.kredit1a.de
Die wichtigsten Formen von Krediten im Überblick - www.unternehmer.de