Begriff | Definition |
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Grundschuld | Die Grundschuld als Grundpfandrecht ist eine der häufigsten und wichtigsten Sicherheiten im Bereich der Bau- und Immobilienfinanzierung. Die Eintragung einer Grundschuld erfolgt stets in der dritten Abteilung des zugehörigen Grundbuchblattes und stellt eine Belastung dar. Das so eingetragene Grundpfandrecht belastet das Grundstück damit, dass eine bestimmte Geldsumme an den Gläubiger zu zahlen ist. Grundschulden sind immer abstrakte Kreditsicherheiten und sind nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden. Nach der vollständigen Rückzahlung oder der teilweisen Rückzahlung des offenen Darlehens kann die Grundschuld bestehen bleiben und in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt werden. Die Entstehung der Grundschuldeintragung beruht auf der Einigung zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und dem Gläubiger der Forderung. In der Praxis unterscheidet man zudem zwischen der reinen Buchgrundschuld und der Briefgrundschuld. |