Begriff | Definition |
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Hypothek | Neben der häufig als Kreditsicherheit dienenden Grundschuld findet auch die Hypothek in der Bau- und Immobilienfinanzierung Anwendung. Dieses Grundpfandrecht ist eine rein akzessorische Sicherheit und somit stets an das Bestehen einer offenen Forderung gebunden. Mit der Rückzahlung der offenen Forderung an den Gläubiger erlischt die eingetragene Hypothek im Grundbuch und kann nicht wieder aufleben. In der Kreditpraxis unterscheidet man hier zwischen der Verkehrshypothek und der Sicherungshypothek. Gläubiger einer eingetragenen Hypothek haben Ansprüche an die Person des Schuldners und an das belastete Grundstück. Aus diesem Grundpfandrecht entstehen daher stets eine persönliche und eine dingliche Haftung. |