Begriff | Definition |
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Kapitallebensversicherung | Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der angebotenen Lebensversicherungspolicen und kann als die klassische Variante bezeichnet werden. Bei der Kapitallebensversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Träger der Versicherung eine Vereinbarung getroffen. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich bei Eintritt des Versicherungsfalles in Form des Todes des Versicherungsnehmers oder aber mit dem Verstreichen der vertraglich festgelegten Zeitspanne, die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Bei der Kapitallebensversicherung sind sowohl die Todesfallabsicherung als auch die Geld- und Vermögensanlage als Anlagemotiv zu nennen. Bei der Kapitallebensversicherung erfolgt die Verzinsung durch die Versicherungsgesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Mindestverzinsung des vom Anleger durch die geleisteten Beiträge eingebrachten Kapitals. Zusätzlich wird die variable Überschussbeteiligung geleistet. Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus der Risikovorsorge und der Vermögensbildung oder Kapitalanlage. Der Versicherungsschutz einer Kapitallebensversicherung beginnt unmittelbar nach der Zahlung des ersten Beitrages, aber nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Höhe der Beiträge zur Kapitallebensversicherung ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Bei der vorzeitigen Auflösung einer Kapitallebensversicherung erfolgt die Auszahlung des sogenannten Rückkaufswertes. Dieser Rückkaufwert kann vom Versicherungsnehmer jederzeit bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden. |