Kontokorrentkonto

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Begriff Definition
Kontokorrentkonto

Das Kontokorrentkonto ist eine Kontoform, welche für den täglichen Zahlungsverkehr zugelassen und bestimmt ist. Hierbei können der Kontoinhaber und dessen Bevollmächtigte jederzeit über das Kontokorrentkonto und das darauf befindliche Guthaben bargeldlos oder mittels einer Bargeldabhebung verfügen. In der Praxis bezeichnet man das Kontokorrentkonto auch als laufendes Konto oder aber kurz als Girokonto. Kontokorrentkonten dienen nicht nur dem täglichen Zahlungsverkehr, sondern werden als sogenannte Verrechnungskonten benötigt. Ein Verrechnungskonto in Form des Kontokorrentkontos wird sowohl zur Rückzahlung von Krediten als auch zur Verrechnung von Zinsen oder Guthabenauszahlungen bei der Kapitalanlage benötigt. Konten zur Geld- und Vermögensanlage sind nicht für den täglichen Zahlungsverkehr zugelassen, so dass hier stets ein Verrechnungskonto in Form des Kontokorrentkontos vorhanden sein muss. Die Bereitstellung des Kapitals aus einem aufgenommenen Kredit oder Darlehen erfolgt ebenfalls auf einem Kontokorrentkonto. Bei der Führung eines Kontokorrentkontos muss eine Partei stets ein Kaufmann im Sinne des HGB sein. Kreditinstitute sind in Zusammenhang mit der Führung und der Verwaltung von laufenden Konten ein Kaufmann im Sinne des HGB, so dass hier § 355 des HGB die Rechtsgrundlage bildet.