Begriff | Definition |
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Handelsregister | Das Handelsregister wird kurz als HR bezeichnet. Das Handelsregister ist ein öffentlich geführtes Register und listet alle innerhalb eines Amtsgerichtsbezirkes tätigen Kaufleute auf. Das Amtsgericht fungiert bei der Führung des Handelsregisters als Registergericht. Die Einsicht in das Handelsregister ist ohne Nachweis des besonderen Interesses für alle gestattet. Für alle innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks tätigen Kaufleute erfolgen im Handelsregister die Eintragung der Rechtsform, die Vertretungsbefugnis der einzelnen Personen, die Prokura und das Liquidationsverfahren. Das Handelsregister ist in die Abteilungen "A" und "B" unterteilt. In der Abteilung "A" werden alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften eingetragen. Die Abteilung "B" dient der Eintragung von Kapitalgesellschaften. Alle als solche gegründeten und geführten Genossenschaften werden nicht in das Handelsregister, sondern in das Genossenschaftsregister eingetragen. |