Lombardkredit

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Begriff Definition
Lombardkredit

Bei einem Lombardkredit handelt es sich um ein kurzfristiges Darlehen, welches gegen die Verpfändung von beweglichen Gütern, Wertpapieren oder Forderungen gewährt wird. Wenn es sich bei dem gewährten Lombardkredit um ein Darlehen gegen die Verpfändung von Wertpapieren handelt, wird diese Form des Darlehens häufig auch als unechter Lombardkredit bezeichnet. Ein Lombardkredit oder Lombarddarlehen wird stets als fester Betrag zur Verfügung gestellt und mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit in einer Summe vollständig getilgt. Die Verlängerung von einem gewährten Lombardkredit ist nicht vorgesehen und wird in der Praxis nicht angewendet. Im Gegensatz zu einem kurzfristig verfügbaren Kontokorrentkredit steht bei der Bewilligung eines Lombardkredits nicht die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers im Vordergrund, sondern der Wert der für den Kredit einsetzbaren Sicherheiten. Für den Lombardkredit dienen der Kreditvertrag an sich, das Pfandrecht an beweglichen Sachen, die Darlehensvorschriften des BGB und die handelsrechtlichen Bestimmungen des HGB als gesetzliche Grundlagen.