Junge Aktien

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Begriff Definition
Junge Aktien

Als junge Aktien werden Wertpapiere bezeichnet, die aufgrund einer Kapitalerhöhung von der Aktiengesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe von jungen Aktien mit dem Hintergrund der Erhöhung des Eigenkapitals des Unternehmens muss zuvor bei der Hauptversammlung beschlossen werden. Inhaber von Stammaktien haben ein Bezugsrecht auf junge Aktien. Alle Aktien dieser Art sind während des laufenden Geschäftsjahres in der Regel noch gar nicht oder nur teilweise bezugsberechtigt, so dass die Dividendenausschüttung hier nach unten angepasst wird. Erfolgt während eines Geschäftsjahres die zweimalige Ausgabe von jungen Aktien, so werden die zuletzt emittierten als „jüngste Aktien“ geführt. Das Bezugsrecht der Stammaktieninhaber kann ausgeübt werden oder es kann verkauft werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Bezugsrechte für junge Aktien zu erwerben.