Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Alle A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriff Definition
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Das Vorhandensein eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist die grundlegende Vorrausetzung zur zwangsweisen Pfändung eines Kontoguthabens oder den in einem Wertpapierdepot enthaltenen Vermögenswerten. Durch die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird dem kontoführenden Institute die Auszahlung des Guthabens oder die Verfügung über das geführte Depot durch den Inhaber verboten. Das Guthaben auf dem Konto oder in dem Depot wird mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gesperrt und darf dann nur noch an den Pfandgläubiger erfolgen. Die Auszahlung an den Pfandgläubiger darf nur durchgeführt werden, wenn neben dem Pfändungsbeschluss der Überweisungsbeschluss vorliegt. In der Praxis werden diese beiden Beschlüsse daher meist kombiniert aus- und zugestellt.