Indossament

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Begriff Definition
Indossament

Das Indossament ist die Erklärung des Eigentümers auf der Rückseite eines als solchen definierten Orderpapieres. Der Eigentümer eines Orderpapieres wird hier als Indossant bezeichnet. Mit der Erklärung in Form des Indossaments überträgt er das Eigentum und somit die Rechte aus dem Orderpapier an eine dritte Person. Diese dritte Person wird zum Indossatar. Mit dem Indossament und somit mit der Erklärung des Indossanten treten drei rechtliche Wirkungen in Kraft. Die Übertragungs- und Transportfunktion stellt den Übergang der Rechte von der bisherigen auf eine neue Person dar. Durch die Ausweis- oder Legitimationsfunktion ist jede Person, die durch die ununterbrochene Reihe der Indossamente legitimiert ist, als rechtmäßiger Inhaber des Papieres anzunehmen. Die Haftungs- und Garantiefunktion nimmt die durch das Indossament begünstigte Person in die Haftung und verpflichtet diese zur Annahme und zur Zahlung der Verbindlichkeit, welche in dem übertragenen Orderpapier verbrieft ist.