Inhaberpapier

Alle A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Begriff Definition
Inhaberpapier

Ein Inhaberpapier weist stets den direkten Inhaber als den unmittelbaren Besitzer und somit als berechtigte Person aus. Das von den Banken ausgehändigte Sparbuch ist ein sogenanntes hinkendes Inhaberpapier. Durch den Besitz eines Inhaberpapieres können alle aus dem Vertrag entstehenden Rechte geltend gemacht werden. Die Übertragung eines Inhaberpapieres kann formlos durch die Einigung und die Übergabe erfolgen. Der gutgläubige Erwerb ist möglich, wenn der Werber keine Kenntnis über den unrechtmäßigen Besitz durch die übergebende Person hat. Kreditinstitute sind generell vom gutgläubigen Erwerb eines Inhaberpapieres ausgeschlossen, wenn eine entsprechende Veröffentlichung über den Verlust im Bundesanzeiger erfolgt ist und diese noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt.