Treuhänder

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Begriff Definition
Treuhänder

Als Treuhänder sind Personen definiert, welche auf einem sogenannten Treuhandkonto das Vermögen für eine dritte Person verwalten. Treuhandkonten dienen der Erfassung von Einlagen, die dann durch einen als solchen eingetragenen und zugelassenen Treuhänder verwaltet und verwahrt werden. Treuhandkonten werden stets auf den Namen des Treuhänders eröffnet. Gleichzeitig wird bei der Eröffnung des Treuhandkontos festgestellt, dass der Treuhänder hier nicht auf eigene Rechnung handelt. Treuhänder handeln daher stets im eigenen Namen und gleichzeitig auf fremde Rechnung. Unterschiede bestehen hier zwischen Treuhändern die das Vermögen auf Anderkonten verwalten, den gesetzlichen Treuhändern und den privaten Treuhändern. Als gesetzliche Treuhänder kommen der Insolvenzverwalter, der Vormund, der Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker in Frage. Anderkonten hingegen dürfen nur von Rechtsanwälten und Notaren verwaltet werden. In den Bereich der privaten Treuhänder entfällt unter anderem der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft.