TAN

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Begriff Definition
TAN

Der Begriff TAN ist die Abkürzung für eine Transaktionsnummer. Im rechtlichen Sinne stellt die Verwendung einer TAN oder Transaktionsnummer den Ersatz für die Unterschrift des Kontoinhabers bei der Teilnahme am elektronischen Überweisungsverkehr dar. Im Rahmen des Elektronik- oder Homebankings können Kontoinhaber sowohl Überweisungen als auch weitere Aufträge unter Einsatz einer Transaktionsnummer hinterlegen, übermitteln und durchführen. In welcher Form die Transaktionsnummer an den Kunden übermittelt wird, hängt hierbei vom kontoführenden Institut ab. Bis vor einigen Jahren erfolgte die Übergabe und Übermittlung der TAN durch die Aushändigung einer Liste, auf welcher nach dem Zufallsprinzip 100 einsetzbare Nummern aufgedruckt waren. Zwischenzeitlich haben sich bei der Ausgabe der TAN weitere Möglichkeiten ergeben, so dass die Übermittlung mittels des Versands einer SMS ebenfalls möglich ist. Jede von der kontoführenden Bank übermittelte Transaktionsnummer ist nur ein Mal einsetzbar. Inhaber einer der noch im Umlauf befindlichen TAN Listen erhalten rechtzeitig eine neue Liste übersandt. Dann muss mit der letzten freien Transaktionsnummer von der alten Liste eine Freischaltung der neuen Liste erfolgen.