Mitverpflichtung

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Begriff Definition
Mitverpflichtung

Die Mitverpflichtung ist eine im Bereich der Vergabe von Privat- und Konsumentenkrediten angewandte Sicherheit. Bei der Mitverpflichtung handelt es sich um eine bürgschaftsähnliche Sicherheit. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich bei der Kreditbewilligung dann um eine Mitverpflichtung des Ehegatten oder des Lebenspartners. Die Möglichkeit der Mitverpflichtung besteht dann, wenn die Kreditvergabe an einen alleinigen Kreditnehmer aufgrund dessen Bonität nicht möglich ist und kein Bürge benannt werden kann. Bei Privatkrediten können Kreditinstitute die Mitverpflichtung fordern und einen Mitantragssteller in den ursprünglichen Kreditantrag aufnehmen. Der ursprüngliche Kreditnehmer und der durch die Mitverpflichtung benannte Mitantragssteller haften dann gesamtschuldnerisch für die entstehende Kreditverpflichtung. Während der Bürge bei der Bürgschaft als Kreditsicherheit für die Schuld einer dritten Person in der Haftung ist, ist der Mitverpflichtete bei einem Privatkredit in der Haftung für seine eigene Schuld.