Begriff | Definition |
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Genossenschaft | Eine Genossenschaft ist ein wirtschaftlicher Verein, dessen Mitgliederzahl offen gelassen wird. Das Ziel einer eingetragenen Genossenschaft ist es stets, den Erwerb oder aber die Wirtschaft der ihr angehörenden Mitglieder zu fördern. Eine Genossenschaft ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und somit als juristische Person eingeordnet. Darüber hinaus sind Genossenschaften stets als Kaufmann eingeordnet, und aufgrund der Eigenschaft hier als Formkaufmann im Sinne des HGB definiert. In ihrem Aufbau kann die Genossenschaft mit einer Aktiengesellschaft verglichen werden. Die Leitung über eine Genossenschaft übernimmt stets der Vorstand. Die Kontrolle hingegen obliegt dem Aufsichtsrat. Alle Genossen und somit alle Mitglieder der Genossenschaft sind dazu berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen. Bei der Generalversammlung werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Genossenschaft gewählt. Darüber hinaus werden im Zuge der Generalversammlung der Jahresüberschuss sowie die Gewinn- oder Verlustverteilung beschlossen. Die Entlastung des bisherigen Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgt während der Generalversammlung einer Genossenschaft durch alle daran teilnehmenden Mitglieder. Die gesetzliche Grundlage für Genossenschaften bildet das Genossenschaftsgesetz (GenG). |