Geldhandel

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Begriff Definition
Geldhandel

Der Geldhandel definiert den Handel innerhalb des sogenannten Geldmarktes. Auf dem Geldmarkt können sich Kreditinstitute bei auftretendem Bedarf das benötigte Kapital beschaffen. Diese Transaktionen werden als Geldhandel bezeichnet und sind als solchen definierten Kreditinstituten vorbehalten. Der gesamte Geldhandel findet auf dem telefonischen oder telegrafischen Weg statt. Beim Geldhandel zwischen den Instituten unterscheidet man zwischen Tagesgeldern, terminierten Tagesgeldern, dem Ultimogeld und dem Termingeld. Das terminierte Tagesgeld als Bestandteil des Geldhandels hat eine Laufzeit von mehr als einem und weniger als 30 Tagen. Der Geldhandel auf dem internationalen Geldmarkt findet rund um die Uhr statt und ist nicht von den üblichen Handels- und Börsenzeiten abhängig. Beim Geldhandel erfolgt die Erfüllung des Geschäftes stets am gleichen Tag durch die Übertragung vom LZB-Girokonto des Kapitalgebers auf das LZB-Girokonto des Kapitalnehmers. Die Berechnung der Zinsen im Geldhandel beruht stets auf der Eurozinsmethode.