Begriff | Definition |
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Bankgeheimnis | Das Bankgeheimnis stelle eine Verpflichtung für alle kontoführenden Institute dar. Durch das Bankgeheimnis sind Institute zur Geheimhaltung verpflichtet. Es darf keine Auskunft über persönliche, wirtschaftliche oder spezielle finanzielle Verhältnisse der Kunden erteilt werden. Diese Daten und Angaben unterliegen in vollem Umfang der Geheimhaltungspflicht. Zudem haben Institute aufgrund des Bankgeheimnisses ein Auskunftsverweigerungsrecht. Dieses besagt, dass angeforderte Auskünfte bei Zivilprozessen oder ähnlichem verweigert werden dürfen. Das Auskunftsverweigerungsrecht gilt generell auch gegenüber der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten. Eine Verletzung des Bankgeheimnisses stellt einen Vertragsbruch dar und kann daher zu einer fristlosen Kündigung durch die betroffene Person und zu einer Schadensersatzforderung führen. Kreditinstitute werden von der Wahrung des Bankgeheimnisses befreit, wenn der Kunde diese Befreiung ausdrücklich befreit. Die Befreiung von der Wahrung des Bankgeheimnisses kann zudem durch die Strafprozessordnung und die Abgabenordnung notwendig werden. Auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung kann die Befreiung vom Bankgeheimnis erfolgen. |