Begriff | Definition |
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Aktiensplit | Der sogenannte Aktiensplit ist eine auf dem deutschen Markt wenig gebrauchte Methode zur Vermeidung von optisch hohen Aktienkursen. Vielmehr findet die Methode des Aktiensplits in den USA und auf den dortigen Märkten Anwendung. Wird ein Aktiensplit in einem Verhältnis von 2:1 durchgeführt, so hält der Aktionär im Anschluss daran statt einer Aktie zwei. Rechnerisch haben diese durch den Aktiensplit erhaltenen zwei Aktien dann den halben rechnerischen Kurswert. Auf dem amerikanischen Markt werden Aktiensplits häufig dann durchgeführt, wenn der Kurswert die Marke von 100 USD deutlich übersteigt. Bei Nennwertaktien führt ein Aktiensplit zu einer Reduzierung des Nennwertes. Bei Stückaktien reduziert sich das Verhältnis am Ertrag und am Vermögen der ausgebenden Gesellschaft. Der Anteil am Grundkapital der emittierenden Gesellschaft verändert sich durch die Durchführung eines Aktiensplits hingegen nicht. Die Durchführung eines Aktiensplits darf nicht mit der Ausgabe von Berichtigungsaktien verwechselt werden. Bei einem Split erfolgt keine Kapitalerhöhung. |