Begriff | Definition |
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Wandelanleihe | Die Wandelanleihe ist eine Schuldverschreibung mit Sonderausstattung. Bei einer Wandelanleihe wird dem Gläubiger und somit dem Inhaber das Recht eingeräumt, die Anleihe in Aktien der ausgebenden Gesellschaft zu tauschen. Dieser Tausch wird als Wandel bezeichnet. Wenn das Recht aus der Wandelanleihe ausgeübt wurde, erlischt gleichzeitig das Forderungsrecht aus der Anleihe. Eine Wandlung muss hierbei innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Das Umtauschrecht des Inhabers einer Wandelanleihe ist durch die bedingte Kapitalerhöhung gesichert. Zum Ausgleich des entstehenden Kursunterschiedes zur Aktie wird das sogenannte Wandlungsverhältnis bei der Ausgabe der Wandelanleihe festgelegt. |