Verbraucherdarlehensvertrag

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Begriff Definition
Verbraucherdarlehensvertrag

Der Verbraucherdarlehensvertrag ist ein entgeltlicher Darlehensvertrag zwischen einem Unternehmen in Form des Kreditgebers und einem Kreditnehmer in Form einer privaten Person. Alle an private Personen gewähre Kredite werden als Verbraucherkredite oder Konsumentenkredite bezeichnet und unterliegen daher dem Verbraucherkreditgesetz. Das Verbraucherkreditgesetz ist in das BGB integriert. In jedem innerhalb Deutschland ausgestellten Verbraucherdarlehensvertrag müssen die über §§ 491 ff BGB definierten Angaben zum Darlehen zwingend enthalten sein. In einigen Ausnahmefällen findet das Verbraucherkreditgesetz keine Anwendung auf ein Verbraucherdarlehen. Enthalten sein müssen in jedem Verbraucherdarlehensvertrag der Nettokreditbetrag, der Gesamtbetrag aller Tilgungsleistungen und Zinszahlungen, die Modalitäten der Rückzahlung, der nominale und effektive Zinssatz sowie die Kosten für eine Restschuldversicherung und die benannten Sicherheiten.