Und-Konto

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Begriff Definition
Und-Konto

Die Mehrzahl der für mehrere Kontoinhaber geführten Konten sind sogenannte „Oder-Konten“. Das „Und-Konto“ stellt eine Sonderform des gemeinschaftlich geführten Kontos dar und zeichnet sich durch die strenge Regelung bei der Verfügung aus. Bei einem Und-Konto können alle im Zuge der Kontoeröffnung benannten Kontoinhaber nur gemeinschaftlich verfügen. Hierfür wird stets der Vermerk „gemeinschaftlich“ angebracht. Häufig findet man das Und-Konto im Bereich der Nachlasskonten, da hier die genannten Erben nur gemeinschaftlich zur Verfügung berechtigt werden.