Qualifiziertes Legitimationspapier

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Begriff Definition
Qualifiziertes Legitimationspapier

Als qualifiziertes Legitimationspapier wird eine Schuldurkunde bezeichnet, welche dem kontoführenden Kreditinstitute die schuldbefreiende Auszahlung an den Inhaber einräumt. Gleichzeitig kann ein kontoführendes Institut jederzeit trotz der Vorlage eines qualifizierten Legitimationspapiers eine zusätzliche Identifikation fordern. Als qualifiziertes Legitimationspapier bei der Kontoeröffnung oder der Kontoverfügung werden der Personalausweis, der Reisepass und die Geburtsurkunde anerkannt. Der Führerschein ist kein qualifiziertes Legitimationspapier im Sinne der Abgabenordnung.