Begriff | Definition |
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Mindestreserve | Die Mindestreserve muss von Kreditinstituten bei der deutschen Bundesbank ohne Verzinsung an- und festgelegt werden. Die Bestimmungen für die Mindestreserven gelten zudem für alle nationalen Notenbanken und alle Institute, welche das Einlagengeschäft betreiben. Die Höhe der zu erbringende Mindestreserve wird als Prozentsatz angegeben und richtige sich nach der Art und der Höhe des Einlagenbestandes des einzelnen Institutes. Hierbei werden die höchsten Sätze an Mindestreserve für die sogenannten Sichteinlagen, Einlagen mit vereinbarer Laufzeit oder einer Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren gefordert. Einlage mit einer vereinbarten Laufzeit oder einer Kündigungsfrist von mehr als zwei Jahren müssen mit einer niedrigeren Mindestreserve belegt werden. Von der Bildung einer Mindestreserve befreit sind hingegen alle Verbindlichkeiten gegenüber der EZB. |