Begriff | Definition |
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Legitimationsprüfung | Im gesamten Finanzbereich stet vor jeder Vertragsunterzeichnung die Prüfung der Legitimation der handelnden Person. Die Legitimationsprüfung und die Prüfung der Zeichnungsberechtigung bei Firmen und Unternehmen stellt die Prüfung der Vertretungsbefugnis dar. Kreditinstitute und Finanzdienstleister können die Legitimationsprüfung anhand des Handelsregisterauszuges bei Unternehmen und Firmen oder anhand des Personalausweises oder Reisepass bei privaten Personen durchführen. Die Vorgaben zur Legitimationsprüfung entspringen § 154 Abs.1 der Abgabenordnung. Generell stellt jede durchgeführte Legitimationsprüfung eine Prüfung der Identität der handelnden Person dar und wird auch auf Bevollmächtigte ausgeweitet. Konto- und depotführende Einrichtungen müssen sich stets von der Identität der auftretenden Person oder des Bevollmächtigten überzeugen, um ein Handel im Namen von unbekannten dritten Personen zu verhindern. |