Begriff | Definition |
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Call | Als Call bezeichnet man im Bereich der Wertpapieranlage und des Wertpapierhandels die Kaufoption. Hierbei hat der Erwerber der Kaufoption das Recht, einen Basiswert innerhalb der vorab festgelegten Frist zu erwerben. Für den Inhaber der Call Option besteht nur ein Recht auf den Erwerb des Basiswertes zum feststehenden Preis, nicht aber die verbindliche Verpflichtung zum Erwerb. Die Abwicklung der Call Option erfolgt zum Fälligkeitszeitpunkt. Der Stillhalter übernimmt bei einer Call Option den Wert oder den zugrundeliegenden Terminkontrakt zum festgesetzten Basispreis. Der Käufer leistet bei einer Kaufoption den Optionspreis, welcher auch als Optionsprämie bezeichnet wird. |