Lexikon

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Begriff Definition
Namensaktie

Die Namensaktie wird stets auf den Namen des berechtigten Inhabers ausgestellt. Bei der Ausstellung einer Namensaktie werden der vollständige Name, der Wohnort des Inhabers und häufig dessen Beruf im sogenannten Aktienbuch der ausgebenden Gesellschaft eingetragen. Bei einer Namensaktie handelt es sich daher stets um ein Orderpapier, welches nur durch ein Indossament übertragen werden kann. Da die Übertragung mittels des Indossaments aber in der Praxis schwer zu handhaben ist, benutzt man hier die Übertragung mittels einer Zession. Der Erwerber der Namensaktie unterschreibt beim Kauf eine Blankozession, aufgrund der dann beim Verkauf das Eigentum ohne Aufwand an die kaufende Person übertragen werden kann. In den vergangenen Jahren hat die Namensaktie häufig den Platz der Inhaberaktien eingenommen.

Nennwert

Der Nennwert einer Aktie oder einer Anleihe ist nur für das Innenverhältnis zwischen dem Emittent und dem Eigentümer des Wertpapiers bedeutsam. Der Kurswert einer Aktie oder einer Anleihe ist durch den festgehaltenen Nennwert nicht betroffen. Bei Anleihen stellt der aufgedruckte oder ausgewiesene Nennwert gleichzeitig die Höhe der Rückzahlungsverpflichtung durch den Emittenten an den Inhaber des Wertpapiers dar. Bei Aktien hingegen drückt der Nennwert die Beteiligung des einzelnen Aktionärs am Grundkapital des ausgebenden Unternehmens dar. Der Nennwert ist die Basis für die Ermittlung des Anspruchs eines Aktionärs in Bezug auf die Ausschüttung der Dividendenzahlung.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung stellt eine Alternative zum Freistellungsauftrag dar. Sie hat die gleichen Auswirkungen wie ein Freistellungsauftrag und wird auf Antrag des Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt an dessen Wohnort ausgestellt. Die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung verhindert es, dass bei der Auszahlung von Kapitalerträgen ein Steuerabzug entsteht. Wenn eine Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht in Betracht kommt, dann kann die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Im Gegensatz zu einem Freistellungsauftrag gibt es bei der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung keine Betragsbegrenzung. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird stets für den befristeten Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Die Beantragung ist dann sinnvoll, wenn die Grenze zur Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht erreicht wird.

Nullkuponanleihe

Die Nullkuponanleihe stellt eine Anleihe ohne Zinskupon und somit ohne laufende Verzinsung dar. In der Praxis wird diese Form der Geld- und Vermögensanlage überwiegend als Zero Bonds bezeichnet. Der Zinsertrag bei einer Nullkuponanleihe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ausgabe- und Anlagebetrag und den Einlösungsbetrag bei Fälligkeit. Im Falle einer abgezinsten Anleihe werden die Zinsen vom Ausgabe- und Anlagebetrag abgezogen. Handelt es sich bei der Nullkuponanleihe um eine aufgezinste Anleihe werden sie dem Rückzahlungsbetrag aufgeschlagen. Die Mehrzahl der Nullkuponanleihen wird mit einer Laufzeit von 10 Jahren ausgegeben. Weder der Emittent der Anleihe noch der Käufer der Nullkuponanleihe haben ein Recht auf eine vorzeitige Kündigung. Aus steuerlicher Sicht sind die Nullkuponanleihen dann empfehlenswert, wenn der persönliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Einlösung niedriger ist, als er es zum Zeitpunkt des Anleihenerwerbs ist. Die Kursentwicklung der Nullkuponanleihen hängt stark von der Kapitalmarktrendite ab und wird zudem von der Laufzeit beeinflusst.