Namensaktie

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Begriff Definition
Namensaktie

Die Namensaktie wird stets auf den Namen des berechtigten Inhabers ausgestellt. Bei der Ausstellung einer Namensaktie werden der vollständige Name, der Wohnort des Inhabers und häufig dessen Beruf im sogenannten Aktienbuch der ausgebenden Gesellschaft eingetragen. Bei einer Namensaktie handelt es sich daher stets um ein Orderpapier, welches nur durch ein Indossament übertragen werden kann. Da die Übertragung mittels des Indossaments aber in der Praxis schwer zu handhaben ist, benutzt man hier die Übertragung mittels einer Zession. Der Erwerber der Namensaktie unterschreibt beim Kauf eine Blankozession, aufgrund der dann beim Verkauf das Eigentum ohne Aufwand an die kaufende Person übertragen werden kann. In den vergangenen Jahren hat die Namensaktie häufig den Platz der Inhaberaktien eingenommen.