Nichtveranlagungsbescheinigung

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Begriff Definition
Nichtveranlagungsbescheinigung

Die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung stellt eine Alternative zum Freistellungsauftrag dar. Sie hat die gleichen Auswirkungen wie ein Freistellungsauftrag und wird auf Antrag des Steuerpflichtigen durch das zuständige Finanzamt an dessen Wohnort ausgestellt. Die Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung verhindert es, dass bei der Auszahlung von Kapitalerträgen ein Steuerabzug entsteht. Wenn eine Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht in Betracht kommt, dann kann die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden. Im Gegensatz zu einem Freistellungsauftrag gibt es bei der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung keine Betragsbegrenzung. Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird stets für den befristeten Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Die Beantragung ist dann sinnvoll, wenn die Grenze zur Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht erreicht wird.