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Versicherungen und Vorsorge - Bedarfsanalyse und Bedarfsdeckung

Im Bereich der Versicherungen und Produkte zur Altersvorsorge gibt es eine kaum überschaubare Vielfalt. Grundlegend ist hier herauszustellen, dass Versicherungen vor existenzbedrohenden Folgen und Ereignissen einen ausreichenden Schutz bieten sollen und müssen. Die Produkte zur Altersvorsorge dienen zur Sicherung des einmal erreichten Lebensstandards, wenn der Versicherungsnehmer aus dem Berufsleben ausscheidet. Hier kann man die Bereiche der Versicherung und der Vorsorge bereits nach Lebensabschnitten unterteilen. Alle angebotenen Versicherungsprodukte dienen in erster Linie der Absicherung gegen auftretende Ereignisse, welche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Folgen eines unerwarteten Ereignisses wiederum können die Existenz bedrohen, so dass die Versicherungsgesellschaften hier die Produkte auf diese Ereignisse abgestimmt haben und für Versicherungsnehmer den bedarfsgerechten Schutz ermöglichen. Vor jedem Abschluss einer Versicherung oder auch einem Vertrag zur Altersvorsorge sollte daher die Analyse des tatsächlichen Bedarfs erfolgen. Nicht alle angebotenen Versicherungspolicen sind wirklich notwendig und als sinnvoll zu sehen. Ausschlaggebend für die bedarfsgerechte Absicherung sind in erster Linie die familiären Gegebenheiten und das Alter des Versicherungsnehmers. Entsprechend kann im Rahmen einer fachlichen Beratung der Bedarf individuell ermittelt werden und der benötigte Versicherungsumfang definiert werden. Ausgenommen hiervon sind individuell benötigte Versicherungen, welche nur einmalig Risiken decken müssen. Ein Beispiel hierfür ist die Reise- und Reisekrankenversicherung. Zusätzlich gibt es Versicherungen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zur Teilnahme am Straßenverkehr abgeschlossen werden. Zudem gibt es im Bereich der Versicherungen für Bauvorhaben Policen, welche grundsätzlich vorhanden sein müssen. Bei jedem Abschluss einer Versicherung sollte vorab geprüft werden, ob nicht bereits ein ausreichender Schutz durch eine vorhandene Versicherung gegeben ist. In einigen Fällen lassen sich sogenannte Versorgungs- oder Versicherungslücken durch eine beitragsangepasste Zusatzversicherung schließen. Häufig finden die Zusatzversicherungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge Anwendung und können hier zur gezielten Absicherung eingesetzt werden.

Um existenzbedrohende Risiken und den einmal erreichten Lebensstandard bedarfsgerecht abzusichern, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten:

  • Haftpflichtversicherungen
  • Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen
  • Versicherungen in Bezug auf Bauvorhaben
  • Kraftfahrzeugversicherungen
  • Kranken- und Pflegeversicherung sowie Zusatzversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebens- und Unfallversicherung
  • Private Rentenversicherungen
  • Produkte zur Altersvorsorge

Beratung und Vertragsabschluss- Verbraucherschutz und Transparenz der Versicherungsverträge

Die von der EU ausgegebene Richtlinie für Versicherungsvermittler zielt in erster Linie auf den Schutz des Versicherten und somit auf den Schutz des Verbrauchers ab. Die Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinien ist verpflichtend und beinhaltet zahlreiche Regelungen in Bezug auf die Kundeninformation und insbesondere auf die Transparenz bei einem Versicherungsabschluss. Alle in Deutschland agierenden Vermittler von Versicherungen und somit die Vertreter der einzelnen Versicherungsgesellschaften müssen eine fachliche Mindestqualifikation vorweisen können. Ausgenommen von der Verpflichtung sind nur Vermittler, die die Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Alle Vermittler von Versicherungen sind verpflichtet, sich in den öffentlichen Registern der ansässigen IHK eintragen zu lassen. Verbraucher können gezielt eine Abfrage durchführen und so den auftretenden Versicherungsvermittler und dessen Eintragung und Zulassung überprüfen. Im Zuge jedes Beratungs- und Vermittlungsgespräches muss eine ausführliche Dokumentation bezüglich der Wünsche des Verbrauchers und dessen objektiv zu beurteilenden Versicherungsbedarf geführt werden. Potenzielle Versicherungsnehmer müssen bereits vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages eine ausführliche Information bezüglich der gewünschten und beantragten Police erhalten. Alle Informationen bezüglich einer abzuschließenden Versicherung müssen dem Verbraucher in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Der Umfang der Informationen und der genaue Inhalt sind von der zugrundeliegenden Versicherung abhängig. Für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ebenso zusätzliche Details erforderlich, wie für Krankenversicherungsverträge.

Informationspflicht – Versicherungsbedingungen und zusätzliche Angaben

Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages bedarf es der ausführlichen und vor allem schriftlichen Information des zukünftigen Versicherungsnehmers. Mit der Aushändigung der Versicherungsbedingungen in schriftlicher Form ist der Informationspflicht bereits zu einem großen Teil Genüge getan. Vor dem Abschluss des verbindlichen Versicherungsvertrages sehen die Richtlinien klar vor, welche Informationen zur Verfügung stehen müssen. Sollte es nach dem Abschluss einer Versicherung zu Veränderungen im Vertragswesen und insbesondere bei den Versicherungsbedingungen kommen, müssen alle Inhaber der betroffenen Policen umgehend informiert werden. Abhängig von der zugrundliegenden Änderung kann dann ein Widerrufsrecht oder aber ein Recht zur außerordentlichen Kündigung wahrgenommen werden.

Grundlegend sind dem Versicherungsnehmer vor Vertragsunterzeichnung folgende Informationen schriftlich mitzuteilen:

  • Alle grundlegenden Angaben zum Träger der Versicherung
  • Die aktuell gültigen und als Vertragsgrundlage verbindlichen Versicherungsbedingungen
  • Festgelegte Laufzeit der Versicherungspolice
  • Genaue Angaben zu den Versicherungsprämien, anfallenden Gebühren und Kosten
  • Belehrung über die Wiederrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrechte und zugehörige Fristen
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde und zu einem vorhandenen Sicherungsfonds

Für alle Verträge im Bereich der Krankenversicherungen sowie der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es weitere Angaben und Informationen, welche der zukünftige Versicherungsnehmer vorab erhalten muss. Beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und bei Unfallversicherungen muss die Höhe der in der Versicherungsprämie eingerechneten Abschlusskosten und weiterführende Kosten mitgeteilt werden. Darüber hinaus müssen von der Versicherungsform abhängige Rückkaufswerte errechnet werden und eine Information über die Möglichkeit der Beitragsfreistellung zu einem definierten Zeitpunkt dargelegt werden. Zudem sind die für die Überschussbeteiligung und Ermittlung der Überschussanteile herangezogenen Berechnungsgrundlagen offen zu legen.

Weiterführende Links

Vermittler-Register - www.vermittlerregister.info
EU-Vermittlerrichtlinie / VVG-Reform - www.vermittlerrichtlinie.de
Versicherungen: Optimaler Risikoschutz - www.test.de
Die Pflicht zur Absicherung besonderer Risiken - www.cecu.de