Schufa

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Begriff Definition
Schufa

Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schufa-Holding AG ist eine nicht an der Börse notierte Aktiengesellschaft, deren Hauptsitz in Wiesbaden liegt. Die Aufgaben der Schufa bestehen darin, den Vertragspartnern eine Risikoeinschätzung und eine Risikobewertung zu ermöglichen und zu erleichtern. Hierbei bietet die Schufa in ihrem Leistungsportfolio zahlreiche Dienstleistungen an, welche von den Vertragspartnern in Anspruch genommen werden können. Die häufigsten Leistungen der Schufa Holding AG sind die Ausstellung einer Schufaauskunft oder die Übermittlung von Kreditscores für Entscheidungsprozesse. Bei der Schufaauskunft wird nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit gehandelt. Nur wenn Vertragspartner selbst Daten an die Schufa übermitteln, kann im Gegenzug eine berechtigte Abfrage der Daten erfolgen. Die Vertragspartner der Schufa sind nach A-Partnern, B-Partnern und F-Partnern eingeteilt. Die A-Vertragspartner erhalten umfassende Auskünfte über die vorliegenden Positiv- und Negativdaten. In diesen Bereich entfallen Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmen und Leasinggesellschaften. Die B-Vertragspartner hingegen erhalten nur Negativmerkmale. Alle als solchen festgelegten F-Vertragspartner können nur die Adressdaten bei der Schufa abfragen.