Platzierung

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Begriff Definition
Platzierung

Die Platzierung stellt die Unterbringung von Wertpapieren auf dem dafür ausgelegten Kapitalmarkt dar. Hierbei unterscheidet man zwischen der Privatplatzierung und der öffentlichen Platzierung. Bei der Privatplatzierung werden die ausgegebenen Schuldverschreibungen bei ausgewählten Investoren und somit nur für einen eingeschränkten Abnehmerkreis platziert. Bei der öffentlichen Platzierung hingegen werden die ausgegebenen Wertpapiere am für alle Handelsteilnehmer zugänglichen Kapitalmarkt angeboten. Die öffentliche Platzierung besteht hier aus dem Angebot zur Zeichnung und dem Kauf für jedermann. Bei der öffentlichen Platzierung von Wertpapieren und dem damit einhergehenden Angebot durch Zeichnung unterscheidet man wiederum zwischen der Auflegung zur öffentlichen Zeichnung und dem freihändigen Verkauf. Bei der Auflegung zur öffentlichen Zeichnung erfolgt die Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten während der Zeichnungsfrist. Die Grundlage hierfür bildet das im Rahmen der Platzierung ausgegebene Verkaufsprospekt.