Darlehensgeber

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Begriff Definition
Darlehensgeber

Als Darlehensgeber und somit als die Fremdmittel zur Verfügung stellende Partei können natürliche und juristische Personen gleichermaßen auftreten. Der Darlehensgeber wird im Rahmen der Kreditabwicklung als Gläubiger bezeichnet, während der Darlehensnehmer die Position des Schuldners einnimmt. Der Gläubiger stellt an den Schuldner gegen die Leistung eines Entgeltes in Form der Zinsen eine festgelegte Geldsumme zur Verfügung. Im Bereich der Geld- und Vermögensanlage sind die beteiligten Parteien gegenteilig angelegt. Der Anleger nimmt hier die Position des Gläubigers ein, während das Institut oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Position des Schuldners innehat.