Genussschein

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Begriff Definition
Genussschein

Der Genussschein weißt Elemente von mehreren Wertpapierformen auf. Im weiteren Sinne stellt er eine Kombination aus Elementen der Aktie und der Anleihe dar. Genussscheine können in verschiedenen Ausstattungen und somit mit unterschiedlichen Merkmalen ausgegeben werden. Bei der Ausgestaltung von Genussscheinen ist unabhängig von den zugrundliegenden Merkmalen kein Stimmrecht und kein Mitgliedschaftsrecht am ausgebenden Unternehmen enthalten. Für Genussscheine gibt es anders als bei anderen Wertpapierformen keine gesetzlichen Regelungen und festgelegte Merkmale, so dass die ausgebenden Unternehmen bei der Gestaltung hier nahezu freie Hand haben. Man unterscheidet zwischen Genussscheine mit einem Optionsrecht auf den Bezug von Aktien, Genussscheinen mit ertragsabhängiger Ausschüttung, Scheinen mit Wandelrecht in Aktien und Scheine mit einer Festverzinsung. Generell können alle Genussscheine in den Börsenhandel eingebracht werden und erhalten dann die Kursnotiz „flat“. Diese bedeutet, dass die zeitanteilige Ausschüttung im festgestellten Kurs enthalten ist.