Steuern

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Begriff Definition
Steuern

In den Bereich der Steuern entfallen alle öffentlichen Abgaben, welche in einer einseitig festgesetzten Höhe und ohne Gegenleistung festgesetzt werden. Bei Gebühren und Beiträgen erfolgt eine direkte oder indirekte Gegenleistung für den finanziellen Aufwand. Die Erhebung von Steuern obliegt stets natürlichen und juristischen Personen in ihrem Gebietsbereich. Per § 31 AO sind Steuern als Zwangsabgaben in Form der Geldleistung definiert, welche ohne Anspruch auf eine Gegenleistung erhoben werden. Die Auferlegung der Steuerabgabe erfolgt durch das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen und dient der Erzielung von Einkünften.